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Hinzuverdienstgrenze ist bei vorzeitigen Altersrenten entfallen.
Wer jedoch neben der Altersrente weiter arbeitet, sollte sich um seinen Krankengeldanspruch kümmern.
Bei einer Vollrente entfällt der Krankengeldanspruch.
Eine Teilrente (z. B. 99%) kann da helfen. Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer
Krankenkasse
Erwerbsminderungsrenten wird auch ein höherer Hinzuverdienst von ca. 17.000 Euro im Jahr gestattet. Dabei ist wichtig, wieviel Stunden gearbeitet wird, um die Rente nicht zu gefährden.
Bei Hinterbliebenenrenten gelten erheblich niedrigere Werte zum anrechenbarem Einkommen.
Daher bieten wir Ihnen an, dass Sie uns Ihre Unterlagen vorab - gern auch per Mail - zusenden können. Dann ist uns eine zielführende Vorbereitung machbar. Vielleicht kann auch eine darauf aufbauende telefonische Beratung erfolgen.
Allgemein brauchen wir:
-Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf -
sowie beim Rentenantrag:
-Kopie Personalausweis
-Steueridentifikationsnummer
-IBAN
-Kopie Krankenkassenkarte
-Aufstellung der Krankenkassenzugehörigkeit seit 1992
-Nachweis über Lehre z. B. Gesellen-/Gehilfenbrief
-Kopien Geburtsurkunden der Kinder
-Scheidungsurteil bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich
Die Originale bringen Sie dann beim Unterschreiben der Formulare mit
Hier finden Sie uns:
Rentenberatung
Martin Münstermann
Anschrift in HH-Sasel
Achtern Hollerbusch 63
22393 Hamburg
Telefon: + 49 40 866 822 15
Bei Bad Oldesloe
Hohenrah 1
23843 Rümpel
Telefon: +49 4531 86562
Zentrales Fax
+49 4531 886692
Handy 01776118911
rentenberater.muenstermann@t-online.de
Termine nach Vereinbarung unter 01776118911 schnell möglich
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Martin Münstermann