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Hinzuverdienstgrenze ist bei vorzeitigen Altersrenten entfallen.

 

Wer jedoch neben der Altersrente weiter arbeitet, sollte sich um seinen Krankengeldanspruch kümmern.

 

Bei einer Vollrente entfällt der Krankengeldanspruch.

 

Eine Teilrente (z. B. 99%) kann da helfen. Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer

Krankenkasse

 

Erwerbsminderungsrenten wird auch ein höherer Hinzuverdienst von ca. 17.000 Euro im Jahr gestattet. Dabei ist wichtig, wieviel Stunden gearbeitet wird, um die Rente nicht zu gefährden.

 

Bei Hinterbliebenenrenten gelten erheblich niedrigere Werte zum anrechenbarem Einkommen.

 

 

 

 Daher bieten wir Ihnen an, dass Sie uns Ihre Unterlagen vorab - gern auch per Mail - zusenden können. Dann ist uns eine zielführende Vorbereitung machbar. Vielleicht kann auch eine darauf aufbauende telefonische Beratung erfolgen.

Allgemein brauchen wir:

-Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf -

 

sowie beim Rentenantrag:

-Kopie Personalausweis

-Steueridentifikationsnummer

-IBAN

-Kopie Krankenkassenkarte

-Aufstellung der Krankenkassenzugehörigkeit seit 1992

-Nachweis über Lehre z. B. Gesellen-/Gehilfenbrief

-Kopien Geburtsurkunden der Kinder

-Scheidungsurteil bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich

 

Die Originale bringen Sie dann beim Unterschreiben der Formulare mit

 

 

Hier finden Sie uns:

Rentenberatung

Martin Münstermann

Anschrift in HH-Sasel

Achtern Hollerbusch 63

22393 Hamburg

Telefon: + 49 40 866 822 15

 

Bei Bad Oldesloe

Hohenrah 1
23843 Rümpel
Telefon: +49 4531 86562

 

Zentrales Fax

 +49 4531 886692

 

 

Handy 01776118911

 

e-mail

rentenberater.muenstermann@t-online.de

 

 

Termine nach Vereinbarung unter               01776118911             schnell möglich

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Ihr

Martin Münstermann