Vorruhestand - Altersteilzeit
Unternehmen und Mitarbeiter haben viele Fragen zur Rente
Immer mehr Firmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vorruhestandsmodelle oder Altersteizeit zum frühzeitigen Ausscheiden vor dem regulären Rentenbeginn an. Dann stellen sich u. a. Fragen wie z. B.:
Wie wirkt sich das auf die Rente und betriebliche Altersversorgung aus?
Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Welche Abschläge bzw. Minderungen muss ich in Kauf nehmen?
Bin ich im Fall einer Erwerbsminderung überhaupt noch in der Rentenversicherung abgesichert?
Renten- und Unternehmensberater Martin Münstermann aus Rümpel/Hamburg weiß die Antworten auf solche Fragen. Nach seinen Erfahrungen gibt es wenig allgemeingültige Antworten. Jeder Lebenslauf und damit das persönliche Rentenkonto sieht anders aus. Damit sind die individuellen Aspekte zu berücksichtigen.
Bei Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsverträge gibt es in der Regel Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit, in denen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Diese führen, so Münstermann, auch zu einer Lücke im Rentenkonto. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, sich umfassend über alle Aspekte wie z. b. Arbeitsrecht, Steuern, Versicherungen, Arbeitslosigkeit zu informieren und beraten zu lassen.
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Rentenberatung
Martin Münstermann
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